Notwendige Unterlagen
Objektangaben und Objektunterlagen
Grundsätzlich erforderlich für realkreditfähige Wertermittlungen:
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (maßstäblich)
- Vermaßte Planunterlagen, die den zu bewertenden Stand der baulichen Anlagen wiedergeben
- Aktuelle Baulastenauskunft (Sofern der Auftraggeber nicht die Erleichterungsregelung für Objekt im Kleindarlehenbereich akzeptiert)
Grundsätzlich zusätzlich erforderlich für realkreditfähige Wertermittlungen bei Eigentumswohnungen:
- Teilungserklärung
- Aufteilungsplan
Grundsätzlich zusätzlich erforderlich für realkreditfähige Wertermittlungen bei Erbbaurechten:
- Erbbaurechtsvertrag
- Angabe des aktuell gezahlten Erbbauzinses
Grundsätzlich zusätzlich erforderlich für realkreditfähige Wertermittlungen bei Objekten deren Wert auf Basis des Ertragswertes bestimmt wird (z.B. Mehrfamilienhaus):
- Aufstellung der Mieteinnahmen und exemplarische Mietverträge
Grundsätzlich zusätzlich erforderlich für realkreditfähige Wertermittlungen bei Objekten mit bis zu 1/3 gewerblichem Rohertrag:
- Gewerbliche Mietverträge
Grundsätzlich zusätzlich erforderlich für realkreditfähige Wertermittlungen bei Projekten:
- Baugenehmigung
- Kostenschätzung/Kostenberechnung
Wünschenswerte Unterlagen:
- Planungsrechtliche Auskunft
- Anlieger-/Erschließungsbeitragsbescheinigung
- Flächen/Kubaturermittlung
In bestimmten Ausnahmefällen können darüber hinaus weitere Unterlagen erforderlich werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs vorliegen. Hier ist nach sachverständiger Entscheidung ggf. die Vorlage der jew. Eintragungsbewilligung notwendig.