Immobilienbesichtigung im Bankauftrag: Der Ablauf im Überblick
Haben Sie von Ihrer Bank die Nachricht erhalten, dass eine Objektbesichtigung durchgeführt werden soll? Keine Sorge – dies ist ein standardisierter Prozess im Rahmen der Beleihungswertermittlung. Als Vertragspartner und Vertrauensgutachter sorgen wir für einen reibungslosen und diskreten Ablauf.

So läuft die Besichtigung ab
Von der Beauftragung durch Ihre Bank bis zum fertigen Bericht – ein klarer, transparenter Ablauf in 5 Schritten.
- Schritt 01
Beauftragung & Kontaktaufnahme
Ihr Kreditinstitut hat Sie im Rahmen der Beratung oder telefonisch vorab über eine Objektbesichtigung informiert. Sobald uns Ihre Bank beauftragt hat, setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um einen passenden Ortstermin zu vereinbaren.
- Schritt 02
Vorbereitung des Termins
Für Sie entsteht kaum Vorbereitungsaufwand – in der Regel liegen uns bereits alle bewertungsrelevanten Unterlagen vor. Sollte die Immobilie vermietet sein, informieren Sie bitte Ihre Mieter und stimmen vorab einen Termin ab. Stellen Sie zudem sicher, dass Zugang zu den Gemeinschaftsflächen (Keller, Heizungsraum, Waschküche) besteht.
PDF herunterladen: Infoschreiben an Mieter - Schritt 03
Die Besichtigung vor Ort
Unser Sachverständiger führt die Begehung durch und sichtet alle relevanten Bereiche des Objekts:
- • Außenbesichtigung des Gebäudes von allen Seiten
- • Ein-/Zweifamilienhäuser: Wohnräume, Keller, Dachboden und ggf. Garage und Nebengebäude
- • Sondereigentum: Die Wohnräume der Eigentumswohnung
- • Gemeinschaftseigentum: Treppenhaus, Kellerbereiche, Tiefgarage und Außenanlagen
- • Technik: Heizungsanlage und allgemeiner baulicher Zustand
- Schritt 04
Dokumentation & Fotos
Zur Erstellung des Besichtigungsberichts machen wir Notizen zur Ausstattung und Lage sowie Fotos von Innen und Außen. Die Privatsphäre der Bewohner wird dabei jederzeit gewahrt – sollten Fotos bestimmter Räume nicht gewünscht sein, berücksichtigen wir dies selbstverständlich.
- Schritt 05
Auswertung & Bericht
Alle erhobenen Daten fließen in den bankinternen Bericht ein. Dieser bildet die sichere Grundlage für die Bewertung Ihrer Immobilie.
- Schritt 06
Wertermittlung
Im Anschluss erstellen qualifizierte Wertermittler die vereinfachte Wertermittlung gem. §24 BelWertV und leiten sie digital an das Kreditinstitut weiter.
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Immobilienbewertung durch WERIGON.
Die BelWertV sieht vor, dass die Erstellung einer Beleihungswertermittlung grundsätzlich eine persönliche Besichtigung der Immobilie vor Ort erfordert. In der Regel umfasst diese sowohl die Innen- als auch die Außenbesichtigung, damit alle wesentlichen wertrelevanten Merkmale der Immobilie verlässlich erfasst werden können.