WERIGON
Informationen für Kreditinstitute

objektive Wertermittlungen für Kreditinstitute

WERIGON unterstützt Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister mit vereinfachten Wertermittlungen (Kurzgutachten) gem. § 24 BelWertV, die vollständig den Anforderungen der Verordnung sowie der europäischen Eigenkapitalvorschriften (CRR/Basel IV) entsprechen.

Hierfür transformieren wir komplexe Objekt- und Marktdaten in rechtssichere Wertermittlungen, die regulatorischen Vorgaben sowie bankinternen Risikoprüfungen standhalten.

BelWertV
Konform
Individuell
Vereinbarung
Digital
Signiert
WERIGON – Immobilienbewertung für Kreditinstitute
Unser Prozess

So arbeiten wir für Sie

Von der Rahmenvereinbarung bis zur digital signierten Wertermittlung – ein strukturierter, transparenter Prozess in 8 Schritten.

  1. Schritt 00

    Rahmenvereinbarung

    Schaffung vertraglicher Grundlagen, Schnittstellenanbindungen, LORA, individuelle Software, geschützte Datenräume etc., Abstimmung auftraggeberseitiger Besonderheiten.

  2. Schritt 01

    Digitaler Auftragseingang

    inklusive Übermittlung der digitalen Objektunterlagen über die gesicherten Schnittstellen.

  3. Schritt 02

    Unterlagenprüfung

    Vorprüfung aller eingegangenen Objektunterlagen durch unsere Sachbearbeitung.

  4. Schritt 03

    Beauftragung der Besichtigung

    Sofern die Immobilie nicht bereits auftraggeberseitig besichtigt wurde.

  5. Schritt 04

    Eingang der Besichtigungsergebnisse

    Mit Fotodokumentation und Besichtigungsprotokoll – die Besichtigung erfolgt durch HypZert-qualifizierte Besichtiger.

  6. Schritt 05

    Wertermittlung

    Erstellung der BelWertV-konformen Wertermittlung durch HypZert-qualifizierte Wertermittler und HypZert-Gutachter.

  7. Schritt 06

    Vier-Augen-Prinzip

    Plausibilisierung aller Wertermittlungen im Vier-Augen-Prinzip durch einen zweiten Gutachter.

  8. Schritt 07

    Auftragsabschluss & Abrechnung

    Ausgang der digital signierten Wertermittlung und Abrechnung am Monatsende.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Zusammenarbeit mit WERIGON als Kreditinstitut.

Grundsätzlich kann die Besichtigung sowohl durch einen Mitarbeiter des Kreditinstituts als auch durch einen von WERIGON beauftragten Besichtiger erfolgen. Sofern die Immobilie auftraggeberseitig bereits besichtigt wurde, können uns die Fotos und ein Besichtigungsbericht direkt mit dem Auftrag übermittelt werden – dies beschleunigt die Bearbeitungszeit erheblich. Bei fehlender auftraggeberseitiger Besichtigung beauftragen wir qualifizierte Besichtiger aus unserem Netzwerk.